Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ELBETEC GmbH & Co. KG
1. Geltungsbereich
1.1.
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma ELBETEC GmbH & Co.
KG, Bunsenstr. 5, 51647 Gummersbach, und dem Kunden gelten
ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in
ihrer zum Zeitpunkt bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Abweichende
Bedingungen des Kunden oder Dritter werden nicht anerkannt, es sei denn
wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die AGB in der
mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige
künftige Verträge, ohne dass wir gesondert auf diese hinweisen müssen.
1.3. Das Produktangebot unter der Domain https://shop.elbetec.com richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer sind.
„Unternehmer“ im Sinne dieser AGB sind natürlich oder juristische
Personen (auch öffentliche Einrichtungen) oder rechtsfähige
Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Vertragsschluss / Bestellvorgang
2.1.
Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich
bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar.
2.2.
Der Kunde kann das gewünschte Produkt durch Anklicken des Buttons
[In den Warenkorb] auswählen. Der Inhalt des Warenkorbs kann jederzeit
unverbindlich angesehen und durch Anklicken des Symbols [X] korrigiert
werden. Möchte der Kunde die Waren kostenpflichtig bestellen, klickt er
den Button [Zur Kasse] an. Im Anschluss daran muss er seine Daten
erfassen. Pflichtangaben sind mit einem * gekennzeichnet. Eine
Registrierung (Eröffnung eines Kundenkontos) ist nicht erforderlich. Die
Daten werden verschlüsselt an uns übersandt. Nach Eingabe der Daten und
Auswahl der Zahlungsart gelangt der Kunde über den Button [weiter] zur
Bestellseite, auf der alle Angaben überprüft werden können. Korrekturen
können unter dem Button [Warenkorb bearbeiten] hinsichtlich der Anzahl
durch Eintragung einer anderen Zahl und hinsichtlich Auswahl des
Produkts durch Löschen des Artikels über den Button [X] und neuer
Auswahl des Produkts nebst gewünschter Anzahl vorgenommen werden. Durch
Anklicken des Buttons [Zahlungspflichtig bestellen] gibt der Kunde ein
verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Vorgang lässt sich
jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Wir bestätigen
den Eingang der Bestellung per E-Mail. Es handelt sich hierbei
lediglich um eine Eingangsbestätigung der Bestellung, nicht um die
Annahme des Angebotes. Wir prüfen anschließend innerhalb von drei
Werktagen die Bestellung des Kunden. Der Kaufvertrag kommt zustande,
wenn wir die Bestellung schriftlich mittels einer Auftragsbestätigung
annehmen. Erfolgt die Auftragsannahme aus von uns zu vertretenden
Gründen nicht innerhalb von drei Werktagen, ist der Kunde nicht mehr an
seine Bestellung gebunden. Als Werktage im Sinne dieser AGB gelten
Montag bis Freitag.
2.3 Bestellungen mit einem Nettowarenwert
unter EUR 100,00 werden mit einer anteiligen Pauschale von EUR 30,00
zuzüglich MwSt. berechnet (Mindermengenzuschlag).
2.4. Der
Vertragstext wird nicht gespeichert. Wir senden dem Kunden die
Bestelldaten jedoch per E-Mail zu. Die AGB können jederzeit unter dem
Link https://shop.elbetec.com/agb eingesehen und gespeichert werden.
2.5
Gerne nehmen wir Bestellungen auch telefonisch, per Fax oder E-Mail
entgegen. Bestellt der Kunde aus innerbetrieblichen Gründen (als
Bestätigung) noch einmal schriftlich, ist an gut sichtbarer Stelle auf
die telefonische Bestellung vorab/Faxbestellung vorab/ E-Mail-Bestellung
vorab hinzuweisen. Ansonsten müssen wir diesen Auftrag in unserer
Abwicklung als selbständigen neuen Auftrag ansehen und bei zu später
Stornierung auf Erfüllung bestehen.
2.6 Vertragssprache ist deutsch
3. Preise / Zahlungsbedingungen /Versandkosten
3.1.
Soweit keine abweichenden Regelungen getroffen sind, geltend unsere
Preise ab Werk netto in EURO zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer,
ausschließlich Verpackungs- und Fracht- und Montagekosten.
3.2. Wir stellen folgende Zahlungsarten zur Verfügung: Vorkasse und Rechnung. Für Neukunden gilt Vorkasse, es sei denn es handelt sich um eine öffentliche Einrichtung (Schulen, Behörden, Kommunen etc.).
3.3.
Preise werden spätestens mit Lieferung ohne Abzug fällig und sind
zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, es sei denn es wurde
Abweichendes vereinbart.
3.4. Bei der Zahlungsart Vorkasse,
wird unsere Forderung mit Eingang der Auftragsbestätigung beim Kunden
fällig. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Werktagen
nach Zugang der Auftragsbestätigung auf unser in der Rechnung
angegebenes Konto zu bezahlen. Sofern wir bis zum Ablauf von 10 Tagen
einen Zahlungseingang nicht feststellen können, sind wir berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten. Wir teilen dies dem Kunden mittels Stornierung
des Auftrags per Email mit.
3.5. Beim Versendungskauf trägt
der Kunde die Kosten einer ggfs. gewünschten Transportversicherung. Bei
Bestellungen im Onlineshop unter 999,99 Euro Nettowarenwert innerhalb
von Deutschland (jedoch ohne Inseln) betragen die Versandkosten 10 % des
Nettowarenwerts, maximal jedoch 99,99 Euro. Bei einer Bestellung im
Onlineshop ab einem Nettowarenwert von 1.000,00 Euro versenden wir
innerhalb Deutschland (ohne Inseln) versandkostenfrei. Eine Übersicht
über die Versandkosten
finden Sie hier [Versandkosten]. Bei Angeboten auf Anfrage sowie bei
Transport auf Inseln oder ins Ausland werden die Transportkosten
individuell vereinbart.
3.6. Zölle und sonst aufgrund von
Vorschriften außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhobenen Steuern,
Abgaben, Gebühren sowie damit in Zusammenhang stehende Kosten gehen zu
Lasten des Kunden. Bei Lieferung einschließlich Zoll oder sonstigen
Abgaben beruht der angegebene Preis auf den zur Zeit der Bestellung
geltenden Sätzen. Berechnet werden die tatsächlichen Kosten. Eventuell
anfallende Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.
3.7. Die
Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es
sei denn die Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsforderung ist
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
3.8 Wenn bei
einer Lieferung innerhalb des EG-Binnenmarkts im innergemeinschaftlichen
Verkehr eine Lieferung als steuerfrei behandelt wurde, obwohl die
Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen, so ist die Lieferung gleichwohl
als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung
auf unrichtigen Angaben des Bestellers beruht und wir die Unrichtigkeit
dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns nicht erkennen konnten. In diesem Fall schuldet der Besteller
die entgangene Steuer.
4. Eigentumsvorbehalt / Nutzungsrechte
4.1.
Die gelieferten Waren und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen
Zahlung aller unserer aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden
zustehenden und künftigen Forderungen Eigentum von uns. Für den Fall der
Weiterveräußerung tritt der Kunde uns mit Abschluss des Vertrags bis
zur Tilgung sämtlicher Forderungen von uns gegen den Kunden die ihm aus
dem Weiterverkauf entstandenen oder noch entstehenden Forderungen gegen
seine Kunden sicherheitshalber ab und verpflichtet sich, uns auf
Verlangen den Namen der Drittschuldner und die Höhe seiner Forderung
gegen diesen mitzuteilen. Wir nehmen die Abtretung schon jetzt an.
Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, werden wir
die abgetretene Forderung nicht einziehen. Eine Einziehung erfolgt erst
im Falle des Zahlungsverzugs. Zur Einziehung der Forderung bleibt der
Kunde neben uns ermächtigt.
4.2. Der Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung
von Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als
Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder
Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben
wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten,
vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende
Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte
Ware.
4.3. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung
überlassenen Konzepte, Zeichnungen, Pläne etc. behalten wir uns
Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritte nicht
zugänglich gemacht werden, es sei denn wir erteilen hierzu unsere
schriftliche Zustimmung. Soweit kein Vertragsverhältnis zustande kommt,
sind diese Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden bzw. zu
löschen.
5. Lieferung / Verzug
5.1.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden dies unter
Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Zusätzliche
Versandkosten gehen zu unseren Lasten. Die Gefahr geht mit Übergabe der
jeweiligen Teillieferung auf den Kunden über.
5.2. Wir liefern in alle EU-Länder. Lieferungen außerhalb der EU bedürfen der vorherigen Absprache.
5.3.
Liefertermine werden von uns bei Bestellung sowie in der
Auftragsbestätigung angegeben. Lieferfristen beginnen bei Zahlungsart
Vorkasse mit dem Tag an dem wir über die Zahlung des Kunden verfügen
können, anderenfalls mit Auftragsbestätigung durch uns, jedoch
frühestens nach abschließender technischer Klärung.
5.4. Die
Einhaltung von Lieferzeiten setzt voraus, dass uns sämtliche
notwendigen Daten und Informationen zur Durchführung der Bestellung
übermittelt werden, ggf. technisch notwendige Klärungen erfolgt sind
sowie alle Zahlungen des Kunden termingerecht eingegangen sind. Die
Lieferzeit verlängert sich angemessen, sofern die vorstehenden
Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt sind. Die Lieferzeit ist
eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vereinbarten Frist
versandbereit und eine entsprechende Mitteilung an den Kunden abgesandt
ist.
5.5. Sind wir an der rechtzeitigen Durchführung von
Lieferungen und Leistungen durch höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörung,
Aussperrung, Feuer, Naturkatastrophen, Transportbehinderungen,
behördlicher Maßnahmen oder Verzögerungen in der Anlieferung
wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe, bei uns selbst oder bei unseren
Vorlieferanten gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
5.6.
Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu
vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der
Leistung), wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert und
gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitgeteilt. Ist die
Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir
berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits
erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet. Als
Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt
insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer
von uns, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben,
weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im
Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
5.7. Die
Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung
und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden
wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt
(Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir
berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen,
Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Diese erfolgt unabgeladen
frei Bordsteinkante.
5.8. Der Eintritt des Lieferverzugs
bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist eine
schriftliche Mahnung durch den Kunden mit einer angemessenen Nachfrist
erforderlich. Diese Nachfrist beträgt mindestens drei Wochen. Erfolgt
die Lieferung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Besteller
deswegen von dem Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der
Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor in Textform
anzuzeigen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5.9.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft
sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt den entstehenden
Schaden, einschließlich aller Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende
Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs
oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes in dem
Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder
Schuldnerverzug geraten ist.
5.10. Falls es Sache des Kunden
ist die Transportmittel für die Lieferung bereitzustellen und er dies zu
der vertraglich vorgesehenen Zeit nicht bewirkt, werden wir von
unserer Lieferpflicht durch Einlagerung und Versicherung der
Liefergegenstände auf Kosten und Risiko des Kunden frei.
6. Gefahrübergang
Die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim
Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr
bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer
oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder
Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den
Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte
Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts
entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde
im Verzug der Annahme ist.
7. Montage / Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Auf Wunsch montieren wir erworbene Waren. Die Kosten sind auftragsbezogen gesondert zu vereinbaren.
7.2. Der Kunde hat den Montageort so vorzubereiten, dass die Montage unverzüglich nach Lieferung begonnen werden kann.
7.3.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass unseren Monteuren (nach
Absprache ggfs. auch Sonn- und Feiertags) zeitlich unbegrenzten Zutritt
zum Montageort haben.
7.4. Der Kunde ist zudem verpflichtet,
den Monteuren unentgeltlich einen geeigneten, d.h. beheizten,
beleuchteten und verschließbaren Raum mit Strom- und Wasserversorgung
zum Zwecke des Aufenthalts zur Verfügung zu stellen. Hinsichtlich Strom,
Heizung (Raumtemperatur mindestens 15 Grad Celsius) und Beleuchtung
gilt Gleiches für den Montageort.
7.5. Der Kunde wird den
Monteuren während der Dauer der Montage unentgeltlich ausreichend
dimensionierte Gabelstapler sowie gemäß UVV zugelassene Arbeitsbühnen
zur Verfügung stellen. Die Tragkraft des Staplers muss mindestens 1,5
Tonnen, die Gabellänge mindestens 1,10 m betragen.
7.6. Der
Kunde muss gewährleisten, dass der Boden am Aufstellort für die Montage
geeignet und bauseits geprüft ist. Es muss insbesondere trag- und
dübelfähig sein und darf nicht aus Stahlgewebe bestehen. Es muss ferner
gewährleistet sein, dass ein armierungsfreies Einbringen der Bohrung von
mindestens 130 mm in die tragende Stahlbetonplatte erfolgen kann. Im
Bereich der Bodenverdübelung dürfen sich keine Versorgungsleitungen
befinden.
7.7. Die Ebenheit der Böden muss den Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3 entsprechen.
7.8.
Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die vorbezeichneten
Mitwirkungspflichten, ist er verpflichtet die für die Montage
notwendigen Zusatzarbeiten (Material- und Personalkosten) zur
Herstellung des einwandfreien Zustands des Montageortes nach
tatsächlichem Aufwand zu erstatten.
8. Gewährleistung / Beschaffenheit der Ware
8.1.
Die von uns gelieferte Ware entspricht im Wesentlichen der
Produktbeschreibung. Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblichen
Abweichungen von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit /
Gebrauchstauglichkeit. Produktbeschreibungen gelten ohne gesonderte
schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie.
8.2. Der Kunde
hat die Ware unverzüglich bei Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem
Geschäftsgang tunlich ist, sorgfältig zu untersuchen. Erkennbare Transportschäden
sind in den Frachtpapieren zu vermerken. Hierüber sind wir unverzüglich
mit einer genauen Schadensbeschreibung und Fotos schriftlich zu
benachrichtigen.
Ist ein Verlust oder eine Beschädigung des Gutes
äußerlich erkennbar und zeigt der Empfänger oder der Absender dem
Frachtführer Verlust oder Beschädigung nicht spätestens bei Ablieferung
des Gutes an, so wird vermutet, dass das Gut vollständig und
unbeschädigt abgeliefert worden ist. Die Vermutung einer vollständigen
und unbeschädigten Lieferung gilt auch, wenn der Verlust oder die
Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und nicht innerhalb von
sieben Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist.
8.3.
Ordnungsgemäß erhobene und begründete Mängelrügen werden wir nach
eigener Wahl durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung entsprechen. Die
uns zur Nachbesserung auferlegte Frist muss angemessen sein.
8.4.
Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt.
Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten
Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und
Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende
Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
8.5.
Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, insbesondere weil der Mangel
trotz Beseitigungsversuchen nicht behoben oder umgangen wird, die
Nacherfüllung sich unzumutbar verzögert oder unberechtigt abgelehnt
wird, kann der Kunde den Preis dieser Leistung mindern oder vom Vertrag
zurücktreten.
8.6. Weitergehende Ansprüche des Kunden,
insbesondere wegen Folgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies
gilt nicht bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ziffern 9.1 oder 9.2.
dieser Regelungen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt
unberührt.
9. Haftung
Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach dieser Klausel:
9.1. Wir haften auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen unbeschränkt
• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
• für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
• nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
• im Umfang einer von uns übernommenen Garantie
• bei Arglist unsererseits.
9.2.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für
die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist unsere
Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des
fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
9.3. Eine
weitergehende Haftung unsererseits besteht nicht. Insbesondere besteht
keine Haftung unsererseits für anfängliche Mängel, soweit nicht die
Voraussetzungen der Ziffern 9.1. oder 9.2. vorliegen.
9.4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Organe.
10. Rücknahme
Die
Rücknahme von uns gelieferter Ware ist prinzipiell ausgeschlossen,
sofern wir uns nicht im Einzelfall explizit dazu entschließen.
11. Datenerhebung
Wir
erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten von Kunden
lediglich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung im Rahmen
der geltenden Datenschutzgesetze.
12. Schlussbestimmungen
12.1.
Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen uns und unserem
gewerblichen Vertragspartner findet vorbehaltlich anderweitiger
individueller Vereinbarungen deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts Anwendung.
12.2. Als Gerichtsstand gilt der Sitz
unseres Unternehmens als vereinbart, sofern es sich bei den
Vertragspartnern um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Wir sind
jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand
zu verklagen. Dies gilt nicht, wenn zwingende gesetzliche Regelungen im
Sinne von Artikel 24, 25 oder 26 EuGVVO in der Fassung vom 12. Dez. 2012
entgegenstehen.
12.3. Sollte eine Bestimmung ganz oder
teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren,
so bleibt hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Enthält der Vertrag eine Regelungslücke, gilt Gleiches.
Stand: 1.12.2019